Im Mammographie-Screening-Programm erhalten Frauen nicht sofort nach der Untersuchung ihr Ergebnis. Grund dafür sind die hohen Qualitätsanforderungen an das Programm zur Brustkrebsfrüherkennung.
Doppelbefundung und Konsensuskonferenz
Das Mammographie-Screening-Programm soll möglichst alle bösartigen Veränderungen im Gewebe entdecken. Daher beurteilen zwei spezialisierte Ärzte unabhängig voneinander nach der Mammographie-Untersuchung die Aufnahmen. So werden deutlich mehr Veränderungen gefunden, als wenn nur ein Arzt befundet. Dies ist ein Alleinstellungsmerkmal des Mammographie-Screenings – in keinem anderen Früherkennungsprogramm ist eine unabhängige Doppelbefundung vorgeschrieben.
Das Ergebnis der Befundung erhält die Teilnehmerin in jedem Fall sobald wie möglich. Bei unauffälliger Einstufung durch beide Befunder erfolgt eine automatisierte schriftliche Ergebnismitteilung an die Teilnehmerin.
Stellt jedoch mindestens einer der befundenden Ärzte eine Auffälligkeit auf den Mammographie-Aufnahmen fest, beurteilen die Befunder gemeinsam mit dem Programmverantwortlichen Arzt diese Aufnahmen erneut in einer wöchentlich stattfindenden Konsensuskonferenz[1]. Hier wird unter der Verantwortung des Programmverantwortlichen Arztes beraten, ob die Auffälligkeiten weiter abgeklärt werden müssen oder diese als gutartig eingestuft werden können.
Durch die gemeinsame Beurteilung der auffälligen Fälle wird sichergestellt, dass nicht unnötig viele Frauen wegen eines Verdachtes zu weiteren Untersuchungen eingeladen werden. In der kollegialen Beratung werden zudem kontinuierlich die Fertigkeiten der Ärzte geschult.
Besteht kein Abklärungsbedarf, erhält die Frau umgehend eine schriftliche Ergebnismitteilung. Wird dagegen in der Konsensuskonferenz festgestellt, dass weitere Untersuchungen zur Klärung erforderlich sind, bietet die Screening-Einheit der Frau zeitnah einen Termin zur weiteren Abklärung an.
Konsensuskonferenzen finden wöchentlich statt. Es kann also eine Woche zwischen dem Untersuchungstermin, der Konferenz und der Ergebnismitteilung vergehen.
Fristen in den Krebsfrüherkennungsrichtlinien
Die Wartezeit zwischen Untersuchung und Mitteilung des Ergebnisses kann, ebenso wie eine Einladung zur Abklärung, belastend sein. Angelehnt an die Empfehlungen der Europäischen Leitlinien legen die Krebsfrüherkennungsrichtlinien in Deutschland daher die Einhaltung folgender Fristen im Mammographie-Screening-Programm fest (Abbildung 1):
Frist 1: 7 Werktage nach Erstellung der Mammographie-Aufnahmen bis zur Befundmitteilung[2]
Frist 2: Eine Woche zwischen Mitteilung eines abklärungsbedürftigen Befundes und Terminvorschlag zur Abklärung[3]
Gemäß Bundesmantelvertrag-Ärzte, Anlage 9.2 Anhang 10 sind diese Fristen für mindestens 90 % aller untersuchten Frauen einzuhalten.
Ergebnisse im Mammographie-Screening-Programm
Erstmals konnte im Jahresbericht Qualitätssicherung 2013 die Einhaltung der Frist zwischen Untersuchung und Befundmitteilung im Mammographie-Screening-Programm dargestellt werden. Im Berichtsjahr 2014 wurde diese Auswertung um die Darstellung der Frist zwischen Mitteilung eines abklärungsbedürftigen Befundes und dem vorgeschlagenen Abklärungstermin ergänzt:
Frist 1: In den Jahren 2013 und 2014 erhielten 93 % bzw. 94 % der untersuchten Frauen innerhalb von 7 Werktagen nach der Mammographie-Untersuchung den Befund.
Frist 2: Im Jahr 2014 wurde 92 % der Frauen ein Terminvorschlag zur Abklärung innerhalb einer Woche nach Befundmitteilung angeboten.
Das Mammographie-Screening-Programm übertrifft somit die Mindestanforderung des BMV-Ä, der eine Einhaltung der Fristen für mindestens 90 % der Teilnehmerinnen verlangt.
Weitere Ergebnisse aus dem Jahresbericht Qualitätssicherung 2014
Die Kooperationsgemeinschaft Mammographie veröffentlich regelmäßig die Ergebnisse der Evaluation und Qualitätssicherung des Mammographie-Screening-Programms in Jahresberichten. Im Dezember 2016 erschien der Jahresbericht Qualitätssicherung für das Berichtsjahr 2014.
Gut 2,9 Millionen Frauen nahmen 2014 am Mammographie-Screening-Programm teil. 3 % der zum wiederholten Mal teilnehmenden Frauen erhielten eine erneute Einladung zur Abklärung von Auffälligkeiten. Die Wiedereinbestellungsrate liegt damit im empfohlenen Bereich von 3 %, zulässig wären sogar bis zu 5 % für diesen Parameter.[1]
Eine höhere Wiedereinbestellungsrate kann statistisch gesehen die Wahrscheinlichkeit erhöhen, Karzinome zu entdecken. Andererseits kann jede Wiedereinbestellung aufgrund einer Auffälligkeit, die sich letztendlich als normal oder benigne herausstellt, unnötige Ängste verursachen. Lädt man möglichst wenige Frauen erneut ein, steigt die Gefahr, Karzinome zu übersehen. Es gilt also den gewünschten Effekt, so viele Karzinome wie möglich zu entdecken, gegen negative Effekte, wie die Belastung der Frau, abzuwiegen. Die Wiedereinbestellungsrate wird daher immer im Zusammenhang mit anderen Leistungsparametern, wie der Brustkrebsentdeckungsrate, betrachtet: Im Bundesdurchschnitt erhielten 6 von 1000, also 6 ‰ der untersuchten Frauen 2014 die Diagnose Brustkrebs. Das entspricht für Folgeuntersuchungen dem 2-Fachen der Hintergrundinzidenz, also der zu erwartenden Neuerkrankungsrate ohne Screening. Im BMV-Ä wird für diesen Parameter mindestens das 1,5-Fache der Hintergrundinzidenz gefordert. Ein Anspruch, den das Screening ebenfalls erfüllt.
Weitere Ergebnisse aus dem Jahr 2014 belegen erneut die effiziente Versorgung der Frauen sowie die hohe Qualität des Mammographie-Screening-Programms. Die Mindestanforderungen und meist auch die Empfehlungen an alle in der KFE-RL katalogisierten Leistungsparameter werden eingehalten.
Download Jahresbericht Qualität 2014
Download Jahresbericht Evaluation 2014
[1] § 16 Abs 1 Satz 3 KFE-RL
[2] § 16 Abs 2 Satz 1 KFE-RL
[3] § 17 Abs 1 Satz 2 KFE-RL
[4] Anhang 10 Anlage 9.2 BMV-Ä
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