Bildwiederholungsrate – besser als der EU-Referenzwert

Im Programm zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening bestehen besonders hohe Anforderungen in Bezug auf Strahlenschutz und Qualität der erstellten Mammographie-Aufnahmen.

Die strengen Vorgaben hinsichtlich der Bildqualität sollen die Erkennbarkeit verdächtiger Befunde sicherstellen. Grundsätzlich sind Aufnahmen mit Einschränkungen in der diagnostischen Aussagekraft inakzeptabel und müssen erneut erstellt werden. Aber jede zusätzlich angefertigte Röntgenaufnahme führt auch zu einer zusätzlichen Strahlenexposition der Patientin. Die anspruchsvolle Aufgabe der verantwortlichen Radiologischen Fachkraft besteht darin, möglichst optimale Mammographien zu erstellen und im gegebenen Fall die Notwendigkeit einer Wiederholungsaufnahme unmittelbar zu erkennen.

Für das Mammographie-Screening-Programm bestehen klare Vorgaben zur Häufigkeit von Wiederholungsaufnahmen, um die mehrheitlich nicht an Brustkrebs erkrankten Frauen keiner unnötigen Strahlenbelastung auszusetzen.

Die aktuelle Auswertung der bundesweiten Daten von 2013 zeigt, dass die Vorgaben der Europäischen Leitlinien zu Wiederholungsaufnahmen ausnahmslos von allen Screening-Einheiten eingehalten werden. Die Obergrenze für Wiederholungsaufnahmen liegt bei 3 %, d.h. bei maximal 29 von 1.000 Teilnehmerinnen dürfen Wiederholungsaufnahmen durchgeführt werden. Im Bundesdurchschnitt liegen wir bei sogar nur  8 Wiederholungsaufnahmen auf 1.000 untersuchte Frauen, das entspricht sogar nur 0,8 %.

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Kann die Qualität der erstellten Screening-Mammographieaufnahmen allein durch die Anzahl der Wiederholungsaufnahmen beurteilt werden? Nein, denn hierzu bedarf es weiterer Qualitätsparameter wie insbesondere der Einstelltechnik und gerätetechnischer Parameter sowie auch der Karzinomentdeckungsrate. Die genannten Parameter werden ebenfalls ständig evaluiert und mit der Anzahl von Wiederholungsaufnahmen ins Verhältnis gesetzt.

Regelmäßige Überprüfungen der diagnostischen Bildqualität von erstellten Screening-Mammographien anhand von Zufallsstichproben belegen die qualitativ hochwertige Einstelltechnik.

Neben der Bestimmung der bundesweiten Durchschnittswerte ist es auch jederzeit möglich, eine individuelle Screening-Einheit anhand der einzelnen Parameter auszuwerten, um eventuellen Optimierungsbedarf feststellen und unterstützen zu können.

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Qualitätsbericht 2015: Diagnostische Güte im Mammographie-Screening bestätigt

Brustkrebs frühzeitig zu entdecken, dadurch schonendere Behandlungen zu ermöglichen und schlussendlich die Brustkrebsmortalität zu senken, ist das Ziel des deutschen Mammographie-Screening-Programms. Dabei muss darauf geachtet werden, die vorwiegend gesunden Frauen im Screening möglichst wenig durch diagnostische Maßnahmen zu belasten. Dies gilt besonders für Biopsien und Operationen. Daher wird im Rahmen des Screenings eine individualisierte, stufenweise Abklärung bei Auffälligkeiten durchgeführt. Erst im letzten Schritt, also wenn durch bildgebende Verfahren ein Karzinom nicht sicher auszuschließen ist, wird eine minimal-invasive Biopsie zur Klärung eingesetzt.

Anhand von Qualitätsparametern können mögliche Belastungen der Frauen gezielt überprüft und Risiken, die mit der Früherkennung einhergehen, kontrolliert werden. Zu diesen Parametern zählen das Verhältnis der Biopsien mit gut- und bösartigem Befund der feingeweblichen Untersuchung, die positiven Vorhersagewerte (PPVs) sowie die Fristen zu Wartezeiten.

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Kollegiales Fachgespräch: zentraler Baustein der Qualitätssicherung

Das kollegiale Fachgespräch zwischen dem Programmverantwortlichen Arzt und dem Referenzzentrumsleiter ist ein wichtiges Instrument, um die Qualität der Screening-Einheiten auf hohem Niveau zu halten. Die Fachgespräche finden jährlich statt und liegen zwischen dem Turnus der Rezertifizierungen (alle 30 Monate). Damit sind zwischenzeitliche Qualitätschecks sowie erforderliche Anpassungen in kurzer Zeit möglich.

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