Das Deutsche Mammographie-Screening-Programm erfüllt im Berichtszeitraum 2013 erneut die Anforderungen der Europäischen Leitlinien, die in vielen Fällen sogar übertroffen werden.
Bildwiederholungen
Eine Wiederholung der Mammographieaufnahme kann unter anderem auf Grund von technischen Problemen, Einstellungstechnik oder anatomischen Einschränkungen erforderlich sein. Für den Berichtszeitraum 2013 werden die notwendigen anatomischen Zusatzaufnahmen erstmals konsequent nicht als Wiederholungsaufnahmen gezählt. Anpassungen in der Dokumentationssoftware verhindern zukünftig diese fehlerhafte Zuordnung. Mit 0,7 % ist die Bildwiederholungsrate 2013 daher deutlich niedriger als im Vergleich zu den Vorjahren (2010-2012; 1,1 % – 1,2 %). Die Europäischen Leitlinien empfehlen < 1 %.
Unzureichende Biopsien
Als unzureichend werden minimal-invasive Biopsien mit gutartigem oder Normalbefund bezeichnet, bei denen keine ausreichende Übereinstimmung zwischen Bildgebung und Ergebnis der mikroskopischen Untersuchung der Gewebeprobe besteht. Bundesweit sind 2013 nur 440 von 34.985 Biopsien unzureichend. Das entspricht 1,3 % aller durchgeführten Biopsien, deutlich weniger als der empfohlene Grenzwert von 10 %, maximal zugelassen sind 20 %.
Kontrolluntersuchungen
Eine zusätzliche Kontrolluntersuchung nach 6 bis 12 Monaten kann im Rahmen der Abklärung empfohlen werden. Der Höchstwert der Europäischen Leitlinien für diesen Wert bezogen auf die Gesamtzahl der untersuchten Frauen liegt bei 1 %, empfohlen werden 0 %. 2013 werden 12.586 vorzeitige Untersuchungen empfohlen, das entspricht 0,44 %.
Treffsicherheit
Die Treffsicherheit einer Screening-Untersuchung wird anhand des Positiven Vorhersagewerts gemessen. Dieser Wert hängt eng mit der Häufigkeit der untersuchten Krankheit, der Prävalenz, zusammen. Die Prävalenz für Brustkrebs liegt in Deutschland bei etwa 2 %[1]. Die Europäischen Leitlinien erwarten einen niedrigen Vorhersagewert in der Befundung, ein Grenzwert wird nicht genannt. Im deutschen Mammographie-Screening-Programm ist der Anteil der tatsächlich an Brustkrebs erkrankten Frauen an den zur Abklärung wiedereingeladenen Frauen (PPV I) mit knapp 14 % im Berichtsjahr erwartungsgemäß niedrig. Für Frauen mit einer Empfehlung zur Gewebeentnahme ist die Wahrscheinlichkeit einer Brustkrebserkrankung erheblich höher. Entsprechend höher ist der positive Vorhersagewert der nicht-invasiven Abklärung (PPV II), der 2013 im bundesweiten Durchschnitt erneut bei 50 % liegt.
Wartezeiten
Erstmals können für das Berichtsjahr 2013 Daten zu den Wartezeiten zwischen den einzelnen Untersuchungsschritten der Screening-Kette dargestellt werden: 92,5 % aller in 2013 untersuchten Frauen erhalten im Berichtsjahr spätestens 7 Werktage nach ihrer Mammographie-Untersuchung ihre Befundmitteilung. Die Europäischen Leitlinien empfehlen für mindestens 90 % aller untersuchten Frauen die Befundmitteilung nach spätestens 7 Werktagen.
Physikalisch-technische Qualitätssicherung
Medizinphysik-Experten der Referenzzentren überprüfen täglich, monatlich und jährlich alle für die Erstellung oder Abklärung eingesetzten Mammographie-Systeme. Im Berichtszeitraum 2013 werden zusätzlich auch Stereotaxie-Systeme, die von externen, delegierten Ärzten betrieben werden, in die interne physikalisch-technische Qualitätssicherung aufgenommen und regelmäßig kontrolliert. Ein wichtiges Prüfkriterium der physikalisch-technischen Kontrolle ist die Höhe der Strahlenexposition. Wie in den Vorjahren liegt dieser Wert 2013 erneut deutlich unter den empfohlenen Maximal-Dosiswerten der Europäischen Leitlinien.
Weitere Ergebnisse, unter anderem zu Wiedereinbestellungsrate, Abklärungsdiagnostik und Brustkrebsentdeckungsrate, sind im Jahresbericht Evaluation 2013 veröffentlicht.
[1] Robert Koch-Institut (Hrsg.) (2010) Verbreitung von Krebserkrankungen in Deutschland. Entwicklung der Prävalenzen zwischen 1990 und 2010. Beiträge zur Gesundheitsberichterstattung des Bundes. RKI, Berlin
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