Kollegiales Fachgespräch: zentraler Baustein der Qualitätssicherung

Das kollegiale Fachgespräch zwischen dem Programmverantwortlichen Arzt und dem Referenzzentrumsleiter ist ein wichtiges Instrument, um die Qualität der Screening-Einheiten auf hohem Niveau zu halten. Die Fachgespräche finden jährlich statt und liegen zwischen dem Turnus der Rezertifizierungen (alle 30 Monate). Damit sind zwischenzeitliche Qualitätschecks sowie erforderliche Anpassungen in kurzer Zeit möglich.

Mehr Wissen durch Vergleich mit anderen Screening-Einheiten

Für das Fachgespräch ist bewusst kein reiner Prüfungscharakter vorgesehen. Stattdessen sollen Probleme und mögliche Fehlentwicklungen in den Screening-Einheiten früh erkannt und kollegial mit den Experten im Referenzzentrum beraten werden. Ähnlich wie zu den Rezertifizierungen werden die Leistungsparameter aus den Screening-Einheiten abgefragt. Im Referenzzentrum erfolgt dann nicht nur der Abgleich mit den Vorgaben im Anhang 10 des BMV-Ä. Vielmehr gibt ein Vergleich mit den anderen Screening-Einheiten Aufschluss über Besonderheiten und Abläufe.

Interne Qualitätssicherung mit konkreten Maßnahmen

Der Umfang des Fachgesprächs erstreckt sich weiterhin auf die Ergebnisse der internen Qualitätssicherungsmaßnahmen in den Screening-Einheiten. Die Ergebnisse der Bildqualitätsprüfung der Radiologieassistentinnen werden beraten und eventuell notwendige Schulungsmaßnahmen besprochen. Die Ergebnisse der Qualitätsprüfung der Befunder bilden die diagnostische Leistungsfähigkeit der Screening-Einheit praxisnäher ab als Fallsammlungsprüfungen und können ebenfalls Anlass sein, weitergehende Schulungsmaßnahmen zu beraten. Biopsieergebnisse, insbesondere unzureichende Biopsien, werden fallbezogen analysiert. Die gemeinsame Analyse der Intervallkarzinome wird in Zukunft einen breiten Raum einnehmen, um die Befundungsqualität in den Screening-Einheiten weiter zu verbessern.

Werden in einem kollegialen Fachgespräch gravierende Mängel in einer Screening-Einheit festgestellt, kann der Referenzzentrumsleiter über die zuständige Kassenärztliche Vereinigung versorgungsrechtliche Konsequenzen veranlassen.

Kollegiales Fachgespräch im BMV-Ä

Im Anhang 9.2 des Bundesmantelvertrages-Ärzte (BMV-Ä) ist das kollegiale Fachgespräch des Programmverantwortlichen Arztes (PVA) mit dem Referenzzentrumsleiter (RZL) in etlichen Paragrafen beschrieben.

 

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